Sie überlegen ein Betriebliches Gesundheitsmanagement einzuführen oder Ihr bestehendes auszuweiten?

Reduzieren Sie Fehlzeiten und verbessern Sie das Betriebsklima mit betriebliche Gesundheitsförderung und Erweitern Sie Ihr Gesundheitsmanagement.

Finanzielle Förderung und Finanzierung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Für Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt es verschiedene Möglichkeiten einer finanziellen Förderung.
Folgende Modelle unterstützen Sie dabei:

  • Förderung der Krankenkasse nach
    §§ 20, 20a, 20b SGB V
  • 600,- EUR Regelung nach § 3 Nr. 34 EStG
  • Europäischer Sozialfond

Hierbei beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen welche Kurse bei uns Zuschussfähig sind.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

Wenn ihr Betrieb nicht sämtliche Kosten für gesundheitsfördernden Prozesse und Maßnahmen übernehmen kann oder will, besteht die Möglichkeit, von den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung zu bekommen. In der Regel werden diese Hilfen nur von gesetzlichen Krankenkassen angeboten wenn ein Teil ihrer Belegschaft dort versichert ist.

Die Krankenkassen gehen hierbei ihren gesetzlichen Auftrag nach der im §20 SGB V geregelt ist. Hierbei haben die Kassen die Aufgabe die betrieblichen gesundheitsfördernden Maßnahmen zu unterstützen. Hierzu hat der GKV Spitzenverband einen Leitfaden veröffentlicht welche Maßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern finanziell gefördert werden.